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Hundehaltung in der VG Freinsheim

Hundehaltung | 16.11.2011 | Wolfgang Quante

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

vor einigen Wochen habe ich im Amtsblatt auf die Anmeldepflicht für Hunde hingewiesen. Gleichzeitig hatte ich angedeutet, dass es gelegentlich Kontrollen zu diesem Thema geben wird. Mittlerweile haben diese Kontrollen durch einen kommunalen Vollzugsbeamten und die zuständige Mitarbeiterin der Ordnungsbehörde stattgefunden.

Im Ergebnis ist festzustellen, dass relativ häufig Hunde steuerlich nicht angemeldet sind oder aber zumindest die Steuermarke nicht mitgeführt wird. Dies stellt einen Verstoß gegen die Steuerpflicht bzw. die Hundesteuersatzung der jeweiligen Ortsgemeinde dar. In jedem einzelnen Fall werden wir nun überprüfen, inwieweit ein steuerliches Verfahren eingeleitet werden muss.

Interessant ist auch, dass relativ häufig Hundehalter gegen die Pflicht, die Hunde an die Leine zu nehmen, verstoßen. Diese Pflicht besteht insbesondere, wenn sich Personen dem Halter des Hundes nähern. Darüber hinaus besteht diese Pflicht auch überall dort, wo wir eine entsprechende Auflage des Naturschutzes bzw. des Vogelschutzes zu erfüllen haben.

Damit die Landschaft nicht überall mit Hundekot verschmutzt wird, sollen Hundehalter immer eine Tüte für Hundekot mit sich führen. Ich bitte die Halter an dieser Stelle - aus verständlichen Gründen - um entsprechende Beachtung. Es ist nachvollziehbar, dass niemand in einen Kothaufen treten möchte. Noch problematischer ist, dass Kinder mit diesen Exkrementen in Verbindung kommen, halten Sie also bitte unsere gemeinsame Umwelt sauber.

Ich danke Ihnen schon an dieser Stelle für Ihr Verständnis und verbleibe mit den besten Wünschen.
 

Ihr

Wolfgang Quante
Bürgermeister

  

 

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